AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Glaubenszentrum e. V. Mediendienst

1. Geltung

Alle Lieferungen und Leistungen des Glaubenszentrums erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch das Glaubenszentrum.

2. Vertragsschluss

Aufgrund steuerlicher Veränderungen ab dem 01.01.2015 ist der Verkauf/Versand in das EU-Ausland nur erschwert möglich. Bitte setzen Sie sich bei weiteren Fragen mit uns in Kontakt.

Angebote des Glaubenszentrums erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit das Glaubenszentrum von Dritten gefertigte Komponenten liefert.
Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Lieferzeit, Teillieferungen

Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Glaubenszentrums angegebenen Lieferzeiten sind ca.-Zeiten. Gerät das Glaubenszentrum in Verzug, so haftet das Glaubenszentrum für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Vertragspartners nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Glaubenszentrum verursacht wurde. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, vom Glaubenszentrum nicht zu vertretender Umstände ist das Glaubenszentrum berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.

Das Glaubenszentrum ist zu Teillieferungen berechtigt.

Lieferungen an Packstationen sind nicht möglich. Bei Bestellungen unter Angabe einer Packstation als Lieferanschrift, hat Glaubenszentrum das Recht die Lieferung solange zurückzuhalten, bis eine Privatadresse mitgeteilt wurde, oder die Bestellung nach einem Zeitraum von 7 Tagen zu stornieren.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und verstehen sich ab dem vom Glaubenszentrum gewählten Auslieferungslager ohne sonstige Nebenleistungen. In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc.; diese Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.

Versandkosten

Die Berechnung der Versandkosten innerhalb Deutschlands erfolgt anhand des Produktgewichtes und der Längenmaße.

Gewicht Länge Preis
< 1kg < 340mm 3,00 €
< 3kg < 1700mm 3,50 €
< 5kg < 1700mm 6,50 €
< 10kg < 1700mm 7,50 €
< 20kg < 1700mm 9,50 €
< 31,5kg < 1700mm 11,50 €

Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers des Glaubenszentrum auf den Vertragspartner über.

Rechnungen des Glaubenszentrum sind, soweit nicht Vorkasse vereinbart wurde, 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti und sonstige Abzüge zahlbar, spätestens jedoch unverzüglich nach Erhalt der Lieferungen des Glaubenszentrums. Im Falle von Teillieferungen gemäß 3.3 ist nur der anteilige Kaufpreis zahlbar.

Im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners berechnet das Glaubenszentrum Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank; dem Glaubenszentrum bleibt der Nachweis eines höheren durch den Verzug entstandenen Schadens, dem Vertragspartner der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens des Glaubenszentrums vorbehalten.

Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen vom Glaubenszentrum ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Gewährleistung

Im Falle von Mängeln der Vertragswaren ist das Glaubenszentrum nach seiner Wahl zunächst zum Umtausch der fehlerhaften Ware berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung dem Glaubenszentrum schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind dem Glaubenszentrum unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der 377, 378 HGB bleiben unberührt.

Der Vertragspartner ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, dem Glaubenszentrum die Prüfung des reklamierten Gegenstands zu gestatten, und zwar nach Wahl des Glaubenszentrums entweder beim Käufer oder im Glaubenszentrum. Verweigert der Vertragspartner die Überprüfung, dann wird das Glaubenszentrum von der Gewährleistung frei.

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gleiches gilt im Falle von Schäden, die durch den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen entstehen, deren Kompatibilität das Glaubenszentrum nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat.

6. Haftung

Wird von dem Glaubenszentrum eine vertragswesentliche Pflicht verletzt oder eine schriftlich gegebene Eigenschaftszusicherung nicht eingehalten, so ist die Haftung des Glaubenszentrums der Höhe nach auf den Umfang der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung vom Glaubenszentrum beschränkt. Das Glaubenszentrum gewährt dem Vertragspartner auf Anforderung Auskunft über Höhe und Umfang der Versicherungspolice.

Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber dem Glaubenszentrum, unabhängig von deren Rechtsgrund, wegen Mängeln oder Fehlern der Vertragswaren sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss. Das gleiche gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht, sofern dem Glaubenszentrum oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gleiches gilt im Falle einer Schadensersatzpflicht des Glaubenszentrums nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen des Glaubenszentrum erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten ("Vorbehaltsware") erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über. Das Glaubenszentrum wird auf Wunsch des Vertragspartners bereits vorher Teile der gelieferten Vorbehaltsware an diesen übereignen, wenn und soweit der Wert der gelieferten Vorbehaltsware alle offenen Forderungen des Glaubenszentrums um mehr als 30 % übersteigt.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen des Glaubenszentrums an das Glaubenszentrum ab. Das Glaubenszentrum nimmt diese Abtretung an. Der Vertragspartner wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an das Glaubenszentrum abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die Rechte des Glaubenszentrums hinweisen.

Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Das Glaubenszentrum ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. Das Glaubenszentrum kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes wird der Vertragspartner die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und dem Glaubenszentrum auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Der Vertragspartner tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt an das Glaubenszentrum ab. Das Glaubenszentrum nimmt diese Abtretung an und erklärt die Rückabtretung an den Vertragspartner mit der Maßgabe, dass diese wirksam wird, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.

8. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Glaubenszentrum e.V.
Mediendienst
Dr.-Heinrich-Jasper-Str. 20
37581 Bad Gandersheim

Telefon: +49 (0 53 82)/9 30-222
Fax: +49 (0 53 82)/9 30-100
E-Mail: mediendienst@glaubenszentrum.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf eigene Gefahr zurückzusenden. Laut der Rechtssprechnung vom 13.06.2014 sieht der Gesetzgeber vor, dass die Kosten für eine Rücksendung vom Kunden zu tragen sind. Sollte eine mangelhafte Lieferung vorliegen, trägt Glaubenszentrum die entstehenden kosten. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

9. Rechte Dritter

Das Glaubenszentrum wird den Vertragspartner von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes freistellen, sofern der Vertragspartner das Glaubenszentrum von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und das Glaubenszentrum alle erforderlichen rechtlichen und technischen Abwehrmaßnahmen, insbesondere Änderung oder Austausch gelieferter Ware, ermöglicht hat. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

10. Export

Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Falle eines Exports der Vertragswaren die Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsrechts zu beachten. Dies gilt gleichermaßen für die Lieferung in Länder, an Empfänger oder zu Zwecken, von welchen der Vertragspartner weiß oder wissen muss, dass sie der außenwirtschaftsrechtlichen Kontrolle unterliegen.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

Das Glaubenszentrum wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.

12. Software

Für vom Glaubenszentrum mitgelieferte, nicht vom Glaubenszentrum selbst hergestellte Software gelten die 69a bis 69g Urheberrechtsgesetz und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.

13. Verschiedenes

Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen.

Für Verträge mit Vollkaufleuten ist Erfüllungsort Bad Gandersheim und ausschließlicher Gerichtsstand Bad Gandersheim. Ein Gerichtsstand ist in Bad Gandersheim ebenfalls begründet, falls bei Klageerhebung Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Vertragspartners nicht bekannt sind oder dieser keinen Wohnsitz im Inland (mehr) hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit d es Vertrages im Übrigen nicht.

Zuletzt angesehen